Brandschutz und Rettungswesen (700)
Abrechnung Hilfeleistung Feuerwehr
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Anja Mannchen | 04721 700811 | ![]() |
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Der Einsatz der Feuerwehr der Stadt Cuxhaven ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.
Für andere als die genannten Leistungen sowie weitere freiwillige Leistungen außerhalb des Brandschutzes erhebt die Stadt Cuxhaven gemäß Ihrer Satzung über Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Gebühren und Entgelte.
Zuständig für die Abrechnung ist die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Cuxhaven. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die o. g. Ansprechpartner.
Für andere als die genannten Leistungen sowie weitere freiwillige Leistungen außerhalb des Brandschutzes erhebt die Stadt Cuxhaven gemäß Ihrer Satzung über Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Gebühren und Entgelte.
Zuständig für die Abrechnung ist die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Cuxhaven. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die o. g. Ansprechpartner.