Brandschutz (baulicher)
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
n. n. | 04721 700311 | ![]() |
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Für den Brandschutz baulicher Anlagen müssen folgende Forderungen erfüllt sein:
- 1. Der Entstehung eines Brandes muss vorgebeugt werden,
2. im Falle eines Brandes muss die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden,
3. bei einem Brand muss die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein und
4. im Brandfall müssen wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Rechtsgrundlage ist § 20 der Niedersächsischen Bauordnung sowie die zur Durchführung ergangener Vorschriften der Durchführungsverordnung (DVNBauO).
Diese Forderungen dienen sowohl dem vorbeugenden Brandschutz (bauliche Maßnahmen gegen die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch - Infos bei der Bauberatung) als auch dem abwehrenden Brandschutz (bauliche Maßnahmen für die Hilfeleistuung und Brandbekämpfung - Infos bei der Berufsfeuerwehr)