Bauaufsicht und Immissionsschutz
Ablösung von PKW-Einstellplätzen
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Jens Kruse | 04721 700313 | ![]() |
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Können PKW-Einstellplätze nicht oder nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten hergestellt werden, so kann die Bauaufsichtsbehörde gem. § 47 NBauO ausnahmsweise zulassen, dass die Herstellung der PKW-Einstellplätze durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde (hier: Stadt Cuxhaven) ersetzt wird.
Nach der Ablösesatzung der Stadt Cuxhaven errechnet sich der Ablösebetrag folgendermaßen:
a) Die Grundstückskosten auf der Grundlage der Bodenrichtwerte werden mit der durchschnittlichen Flächengröße eines PKW-Einstellplatzes (25m²) multipliziert und
b) mit dem Produkt aus den pauschalen Herstellungskosten im Stadtgebiet und der jeweils gültigen Preisindexzahl zur Baugebührenordnung addiert.
Der Höchstbetrag des Ablösebetrages für einen PKW-Einstellplatz beläuft sich auf € 17.000,-.
Nach der Ablösesatzung der Stadt Cuxhaven errechnet sich der Ablösebetrag folgendermaßen:
a) Die Grundstückskosten auf der Grundlage der Bodenrichtwerte werden mit der durchschnittlichen Flächengröße eines PKW-Einstellplatzes (25m²) multipliziert und
b) mit dem Produkt aus den pauschalen Herstellungskosten im Stadtgebiet und der jeweils gültigen Preisindexzahl zur Baugebührenordnung addiert.
Der Höchstbetrag des Ablösebetrages für einen PKW-Einstellplatz beläuft sich auf € 17.000,-.