Sicherheit, Ordnung und Katastrophenschutz (900)
Abbrennen pflanzlicher Abfälle
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Sabine Lehmann | 04721 700806 | ![]() |
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Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich zu kompostieren oder über die städtischen Grünabfallcontainer an den bekannten Sammelstellen bzw. im Recyclingzentrum Gudendorf zu entsorgen.
Eine Verbrennung kommt nur ausnahmsweise beim Befall der Pflanzen mit bestimmten Schädlingen in Betracht. Einzelheiten regelt die sog. Pflanzenabfallverordnung. Die Untere Abfallbehörde erteilt gern weitere Auskünfte.
Die sog. Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) unterliegen nicht der Pflanzenabfallverordnung.
Eine Verbrennung kommt nur ausnahmsweise beim Befall der Pflanzen mit bestimmten Schädlingen in Betracht. Einzelheiten regelt die sog. Pflanzenabfallverordnung. Die Untere Abfallbehörde erteilt gern weitere Auskünfte.
Die sog. Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) unterliegen nicht der Pflanzenabfallverordnung.