Allgemeine städtebauliche Informationen
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Cuxhaven – Fortschreibung -, beschlossen durch den Rat der Stadt Cuxhaven am 09.12.2014.
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dient als städtebauliches Steuerungs- und Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Baugesetzbuch im Sinne einer fundierten Bewertungsgrundlage für Planvorhaben und zeigt mögliche Entwicklungsperspektiven und erforderliche, insbesondere baurechtliche, Handlungsnotwendigkeiten auf. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist Grundlage für stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen und für das frühzeitige Erkennen möglicher Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen in Cuxhaven.
Teilfortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentren-konzeptes aus dem Jahre 2014 (s.o.) für den Standort „Fischereihafenquartier“, beschlossen vom Rat der Stadt Cuxhaven am 19.05.2020. Die Aussagen und Festlegungen der Teilfortschreibung sind maßgeblich für die Bauleitplanung zum Alten Fischereihafen.
Städtebauliche Wirkungsanalyse der geplanten Umstrukturierung des Alten Fischereihafens in der Stadt Cuxhaven unter besonderer Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen i.S.v. § 11 (3) Baunutzungsverordnung auf zentrale Versorgungsbereiche und Versorgungsstrukturen sowie der Kompatibilität mit dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen. Die im Auftrag der Stadt Cuxhaven erstellte städtebauliche Wirkungsanalyse des Sachverständigenbüros Junker+Kruse von Oktober 2019, bewertet die Verträglichkeit der für den Bereich des Alten Fischereihafens veranschlagten Einzelhandelsnutzungen u.a. hinsichtlich der Standortwahl und hinsichtlich möglicher Umsatzumverteilungen.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO