Restmüll
Allgemeine Informationen und Anträge:
Hinweise für Gewerbebetriebe:
Als Gewerbebetrieb unterliegen Sie den Bestimmungen der
"Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)"
Diese Verordnung gilt für die Bewirtschaftung, insbesondere die Erfassung, die Vorbehandlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung, von gewerblichen Siedlungsabfällen.
Allgemeine Informationen zur Beseitigung gewerblicher Abfälle:
Wichtige Hinweise:
Die Restmülltonnen müssen bis 06:30 Uhr zur Abfuhr bereit gestellt werden.
Die Abfuhrtermine finden Sie unter dem Punkt "Abfuhrkalender".
Trotz aller Initiativen und Anstrengungen Abfälle zu vermeiden und zu verwerten, wird Ihnen ein gewisser Rest nicht erspart bleiben. Dafür nutzen Sie die graue Tonne.
Abfälle vermeiden, verwerten oder beseitigen?
Unsere Lebens- und Konsumweise erfordert eine Abfallwirtschaft, die nicht die Beseitigung, sondern die Vermeidung und Verwertung der Abfälle in den Vordergrund stellt. Deshalb besteht das Prinzip der Kreislaufwirtschaft darin, Stoffe und Materialien so lange, so effektiv und so oft wie möglich zu nutzen. Das Gesetz verlangt, daß Rohstoffe wirksamer geschont und abfallarme Produkte entwickelt werden. So wird langfristig unser gesamtes Konsum- und Produktionssystem zu einer Kreislaufwirtschaft umgestaltet. Die Abfallwirtschaft der Stadt Cuxhaven verfolgt dieses Ziel konsequent.
Für Haushalte gilt, dass Abfälle die nicht verwertet werden können, über die graue Tonne entsorgt werden müssen.
In die graue Tonne gehört z. B.:
• Asche
• Damenbinden
• Gummi
• Hygienepapiere
• Katzenstreu
• Kehricht
• Knochen
• Kohle- und Blaupapier
• Kugelschreiber
• Leder
• Pflaster
• Putzlappen (verschmutzt, jedoch nicht ölhaltig)
• Spielzeug
• Spritzen
• Staubsaugerbeutel
• Strumpfhosen
• Styropor (verschmutzt)
• Tapetenreste
• Teppichreste (kleine Abschnitte)
• Tierkot
• Verbandsmaterial
• Verunreinigte, nicht entleerte Verpackungen
• Wachs- und Ölpapiere
• Kerzen
• Watte und Wattestäbchen
• Windeln
• Zigarettenkippen
Was passiert mit dem Restmüll?
Der Restmüll wird in der Müllverbrennungsanlage in Bremerhaven verbrannt.
Wann wird der Restmüll abgeholt?
Die Restmüllabfuhr erfolgt zu den im Abfuhrkalender genannten Terminen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Bitte achten Sie sorgfältig auf Mülltrennung. Bioabfälle gehören ausschließlich in die Biotonne, Papier in die Papiertonne und Verkaufsverpackungen in die gelbe Tonne. Glas und Textilien entsorgen Sie bitte in dafür aufgestellte Container. Standorte finden Sie auf dieser Internetseite.
Was kostet die Restmülltonne?
Die aktuellen Abfallgebühren für Privathaushalte finden Sie unter dem Punkt "Gebührenübersicht". Berücksichtigen Sie bitte die Anzahl Ihrer Mindestleerungen - dies erspart zusätzliche Kosten und gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Abfallvermeidung!
Wie wird eine Behälteränderung vorgenommen?
Für die Bestellung eines Restmüllbehälters oder zur Änderung der Behältergröße oder -anzahl, verwenden Sie bitte das oben als PDF bereitgestellte Dokument.
Wo sind Restmüllsäcke erhältlich?
Haben sie einmal eine größere Menge an Restmüll zu entsorgen, können Sie zusätzlich städtische Müllsäcke auf unserem Bauhof in der Meyerstraße 40 erwerben. Stellen Sie den Müllsack am Abfuhrtag einfach neben Ihre Restmülltonne. Zusätzliche Mengen können Sie auch beim Recyclingzentrum Gudendorf, Op de Höcht 2, entsorgen.