Sperrmüll
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:
(Aufgrund der Corona Pandemie bis auf Weiteres nur nach Vereinbarung)
Mo. - Do.: 8:30-12:30 Uhr
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.: 7:30-12:30 Uhr
Wichtige Informationen zur Sperrmüllabfuhr:
Zum Sperrmüll zählen sperrige Möbel und Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen (Beispiele weiter unten).
Ab Januar 2021 erfolgt die Zahlung der Verwaltungsgebühr ausschließlich im E-Payment Verfahren über Pay Pal oder Giropay. Bevor Sie den Antrag absenden können, werden Sie zur Zahlung der Verwaltungsgebühr aufgefordert.
Ab Januar 2021 beträgt die Verwaltungsgebühr für den Sperrmüllantrag 25,00 €.
Bitte versenden Sie Ihren Sperrmüllantrag online!
Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.
Die Verwaltungsgebühr für die Express-Sperrmüllabfuhr (Abfuhr innerhalb von zwei Arbeitstagen außer Freitags oder zum Wunschtermin) beträgt 70,00 €.
Bitte versenden Sie Ihren Express-Sperrmüllantrag online!
Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt oder wir berücksichtigen Ihren Wunschtermin.
Wenn Sie Ihre Sperrmüllabholung mit einer Sperrmüllkarte anmelden wollen, bekommen Sie diese In der Stadtbibliothek in der Kapitän-Alexander-Straße 1, im Rathaus, im Bürgerbüro, auf dem Bauhof in der Meyerstraße 40 und beim Recyclingzentrum Altenwalde. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Änderungen / Schließungen aufgrund der Corona Pandemie möglich).
Da das Lastschriftverfahren zum Einzug der Verwaltungsgebühr zum 31.12.2020 eingestellt wird, können alte Sperrmüllkarten nicht mehr bearbeitet werden!
Stellen Sie bitte den Sperrmüll zum mitgeteilten Termin bis 06:30 Uhr an der Straße bereit und beachten Sie, dass metallhaltige Gegenstände und Elektronikschrott mit einem separaten Fahrzeug abgefahren werden.
Berücksichtigen Sie bitte, dass in den von Ihnen entrichteten Abfallgebühren pro Jahr eine Freimenge von 5 m³ bzw. 600 kg privater Sperrmüll enthalten ist. Mengen darüber hinaus werden entsprechend der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung mit einem gesonderten Gebührenbescheid berechnet.
Alle Sperrmüllgegenstände müssen von Hand zu verladen sein
Das z. B. können Sie zur Sperrmüllabfuhr bereitstellen:
Aquarien • Autokindersitze • Bettgestelle • Bügelbretter • Elektroherde • Fahrräder • Fernseher • Fußleisten (gebündelt) • Gartengeräte • Garten- und Balkonmöbel • Gasherde • Geschirrspüler • Grillgeräte • Kinderroller • Kinderwagen • Kleintierkäfige • Kühlschränke • Laminat (gebündelt) • Lattenroste • Leitern • Linoleumböden • Matratzen • Nähmaschinen • Polstermöbel • Rasenmäher • Rollos (innen) • Sandkästen (zerlegt) • Schlitten • Schränke • Sessel • Skier • Staubsauger • Stehlampen • Stereoanlagen • Stühle •Teppichböden • Tische • Tischtennisplatten • Waschmaschinen • Wäscheständer • Wäschetrockner • Zelte
Das z. B. ist kein Sperrmüll:
Altkleider • Autoteile • Außenjalousien • Badewannen • Baubretter • Bauschutt • Bäume • Batterien • Chemikalien • Dachpappe • Dachpfannen • Fenster • Farbeimer • Flaschen • Folien • Fliesen • Gartenzäune • Hausmüll • Heizkörper • Hygieneartikel • Kartons mit Kleinteilen • Kaninchenställe • Müllsäcke • Nachtspeicheröfen • Paletten • Renovierungsabfälle • Schadstoffe • Tapeten • Toilettenbecken • Töpfe und Pfannen • Türen und Türrahmen • Waschbecken