Schulen & Kitas
Schulen
Die Stadt Cuxhaven ist Schulträgerin für 11 Grundschulen. Der Landkreis Cuxhaven ist Schulträger von 3 Hauptschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien sowie 2 Förderschulen und den Berufsbildenden Schulen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven. Die Waldorfschule befindet sich in freier Trägerschaft. Die Schulträgerschaft und damit die Aufgabe eines Schulträgers, das notwendige Schulangebot vorzuhalten, gehört nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) zu den kommunalen Pflichtaufgaben, welche die Schulträger im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen haben. Die Schulträger dieser Schulen sind zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten. Dazu gehören nicht nur die Bereitstellung der Schulgebäude, sondern auch der Einrichtung (z.B. mit Mobiliar, Ausstattung der Fachunterrichtsräume, Lehrmaterial etc.), der Schulverwaltungskräfte, der Hausmeister und der Reinigungskräfte.
Hier gelangen Sie zur Übersichtskarte der Grundschulen in der Stadt Cuxhaven.
Beginn der Schulpflicht
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) werden Kinder mit dem Beginn eines Schuljahres dann schulpflichtig, wenn sie das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Feststellung der Schulfähigkeit
Die Feststellung der Schulfähigkeit wird von den zuständigen Grundschulen nach schriftlicher Terminvergabe im Jahr der Einschulung durchgeführt.
Bei der Anmeldung sind die Kinder grundsätzlich persönlich vorzustellen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021
Nachdem die Sprachstandsüberprüfung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2020/2021 bereits im letzten Jahr durchgeführt wurde, steht nunmehr die Überprüfung der Schulfähigkeit in den Grundschulen an.
Die Feststellung der Schulfähigkeit wird von den zuständigen Grundschulen nach schriftlicher Terminvergabe in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Abendrothschule | 10.03. bis 12.03.2020 |
Altenbrucher Schule | 23.03. bis 24.03.2020 |
Döser Schule | 18.05. bis 20.05.2020 |
Franzenburger Schule | 09.03. bis 13.03.2020 |
Gorch-Fock-Schule | 16.03. bis 20.03.2020 |
Grodener Schule | 20.04. bis 24.04.2020 |
Lüdingworther Schule | 12.05. bis 13.05.2020 |
Manfred-Pelka-Schule | am 10.03.2020 |
Ritzebütteler Schule | 16.03. bis 27.03.2020 |
Sahlenburger Schule | 09.03. bis 16.03.2020 |
Süderwischschule | 16.03. bis 20.03.2020 |
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, diejenigen Kinder anzumelden, die vorzeitig eingeschult werden sollen. Die Kinder sind persönlich vorzustellen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde und der Impfausweis mitzubringen.
Der Einschulungstag wird auf Samstag, 29. August 2020, festgesetzt.
Sprachstandsfeststellung
Weiter sind nach § 54 a Abs. 2 (NSchG) Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen.
Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 am 1. August 2020, schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Einzelheiten zu den Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 werden demnächst bekannt gegeben.
Nähere Informationen zu den Grundschulen erhalten Sie hier:
Abteilung Bildung und Sport
Rathausplatz 1,
27472 Cuxhaven
Angela Schlüsselburg
Tel: 04721/700 655
Fax: 04721/700 911
E-Mail:
Susanne Stern
Tel: 04721/700 676
Fax: 04721/700 911
Skrollan Neumann
Tel: 04721/700 657
Fax: 04721/700 911
Kindertagesstätten
Den Aufgabenbereich der Förderung von Kindertagesstätten nimmt die Stadt Cuxhaven aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Cuxhaven wahr. Danach hat die Stadt Cuxhaven im Auftrage des Landkreises Cuxhaven dafür Sorge zu tragen, dass den Cuxhavener Eltern ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt wird und die Finanzierung sicher gestellt wird.
Für die Kosten der Kindertagesstätten kommen die Stadt Cuxhaven, die Eltern mit ihren Elternbeiträgen, der Landkreis Cuxhaven, das Land Niedersachsen sowie die Träger der Kindertagesstätte auf (Darstellung in der Reihenfolge des Finanzierungsanteils).
Näheres zu den Kindertagesstätten erfahren Sie hier.
Abteilung Bildung und Sport
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Timo Kluge
Tel: 04721/700 661
Fax: 04721/700 911
Anna-Lisa Hilgers
Tel: 04721/700 658
Fax: 04721/700 911
Martin Leying
Tel: 04721/700 651
Fax: 04721/700 911
Hier gelangen Sie zur Übersichtskarte der Kindertagesstätten in der Stadt Cuxhaven.