Geplante Auftragsvergaben nach § 20 Absatz 4 VOB/A - Abschnitt 1
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen
Information gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A – Abschnitt 1 über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A – Abschnitt 1) ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
Auf diese Ausschreibungen können Sie sich nicht direkt bewerben! Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung!
Die Angaben sind ohne Gewähr und dienen lediglich der Information!
Keine Artikel in der Kategorie verfügbar.