Bauleitplanung und Stadtentwicklung
Bebauungsplan
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Jürgen Schmidt | 04721 700417 | ||
| Thomas Binsch | 04721 700407 | ||
| Jörg Kunkel | 04721 700409 | ||
| Andre Schurig | 04721 700431 | ||
| Andrea Schwab | 04721 700411 | ||
| Matthias Müller | 04721 700415 |
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Abt. 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Gegen Gebühr können auch Vervielfältigungen erstellt und abgegeben werden.
Im Internet sind die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven über das Internet-Geoportal des Landkreises Cuxhaven unter folgendem Link einzusehen:
Geoportal des Landkreises Cuxhaven
Hinweis: Nicht alle Änderungen und Neuinkrafttretungen von Bebauungsplänen können fristgerecht in das Geoportal eingestellt werden. Dieses geschieht aus redaktionellen Gründen mit zeitlicher Verzögerung. Für Auskünfte zu in Aufstellung befindlichen und vor kurzem rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplänen, wenden Sie sich bitte direkt an die o. g. Sachbearbeiter!
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Abt. 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Gegen Gebühr können auch Vervielfältigungen erstellt und abgegeben werden.
Im Internet sind die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven über das Internet-Geoportal des Landkreises Cuxhaven unter folgendem Link einzusehen:
Geoportal des Landkreises Cuxhaven
Hinweis: Nicht alle Änderungen und Neuinkrafttretungen von Bebauungsplänen können fristgerecht in das Geoportal eingestellt werden. Dieses geschieht aus redaktionellen Gründen mit zeitlicher Verzögerung. Für Auskünfte zu in Aufstellung befindlichen und vor kurzem rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplänen, wenden Sie sich bitte direkt an die o. g. Sachbearbeiter!






