Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Straßenreinigungsgebühren
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Pia Bruchlos | 04721 725726 | ||
| Andrea Möller | 04721 725722 |
Die Straßenreinigungsgebühr ist nicht das Entgelt für die Durchführung der Reinigung einer bestimmten Straßenstrecke vor dem Grundstück. Sie dient vielmehr dem Ausgleich des besonderen Vorteils, der dem Straßenanlieger erwächst, dass die an seinem Grundstück entlangführende Straße in der gesamten Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird. Entsprechendes gilt auch für Hinterlieger.
Der für die Straßenreinigungsgebühr zu Grunde gelegte Frontmetermaßstab ist als allgemeingültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt.
Der für die Straßenreinigungsgebühr zu Grunde gelegte Frontmetermaßstab ist als allgemeingültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt.
Rechtsgrundlage






