Zensus 2011
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Zensusgesetz vom 08.07.2009 das erforderliche nationale Recht geschaffen. Näheres regeln die Länder durch Ausführungsgesetze.
Die letzten vollständigen Erhebungen fanden 1987 (alte Bundesländer) bzw. 1981 (neue Bundesländer) statt. Seitdem behilft man sich bei der Ermittlung der aktuellen amtlichen Einwohnerzahl mit einem statistischen Verfahren, der sogenannten Bevölkerungsfortschreibung. Doch dieses Verfahren wird umso ungenauer, je älter die grundlegenden Daten sind. Darüber hinaus hat sich seit den letzten Volkszählungen politisch, aber auch gesellschaftlich und wirtschaftlich einiges verändert; der Mauerfall, der Umzug vieler Menschen von Ost nach West, eine rasant fortschreitende europäische Integration.
Nach dem Zensusstichtag, dem 09. Mai 2011, werden die Daten aus den verschiedenen Registern und den Befragungen mit einem statistischen Verfahren – der sogenannten Haushaltegenerierung – zusammengeführt. Am Ende der Erhebung und Aufbereitung liegen zuverlässige Zensusdaten zu Personen, Haushalten, Wohnungen und Gebäuden vor.
Gebäude- und Wohnungszählung: Befragt werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der ca. 2,7 Mio. Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen in Niedersachsen. Ziel ist es, gebäude- und wohnungsstatistische Daten zu ermitteln, die in Deutschland nicht flächendeckend in Verwaltungsregistern zur Verfügung stehen. Online–Antwortmöglichkeiten sind vorgesehen.
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen: Die Erhebungen umfassen Befragungen der Einrichtungsleitungen bzw. der Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Anstalten, Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sonderbereiche werden auf Grund besonderer Bedingungen nicht in der Haushaltebefragung und/oder der Gebäude- und Wohnungszählung berücksichtigt. Online–Antwortmöglichkeiten sind vorgesehen.
Datenschutz: Nach Angaben des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) werden beim Zensus Statistikgeheimnis und Datenschutz strikt eingehalten. Darüber hinaus werden keine Einzeldaten über Bürgerinnen und Bürger an andere staatliche Behörden weitergegeben. Nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 dürfen personenbezogene Daten aus der amtlichen Statistik nicht für Verwaltungszwecke genutzt werden.
Hilfsmerkmale wie Name und Adresse dienen einzig dazu, die Register zusammenzuführen und vorhandene statistische Fehler zu bereinigen. Nach der Zusammenführung werden die Hilfsangaben durch die statistischen Ämter gelöscht, sodass nur noch die Daten ohne Namensbezug vorliegen.
Für Datenübermittlungen von den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter werden besondere Vorkehrungen getroffen, um einen Zugriff auf die Daten von außen zu verhindern.
Der Nutzen des Zensus 2011: Die im Zensus ermittelten Daten über die Bevölkerung (u. a. Erwerbstätigkeit und Wohnsituation) sind direkt oder indirekt Grundlage vieler Planungsprozesse und Entscheidungen in Politik und Gesellschaft.
Ein herausgehobenes Ziel ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zum Zensusstichtag. Darauf aufbauend werden die Einwohnerzahlen dann im Zeitraum bis zum nächsten Zensus fortgeschrieben. Die amtliche Einwohnerzahl ist Grundlage für eine Vielzahl von Gesetzen, z.B. für
- den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sowie den Ländern und deren Gemeinden
- die Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat
- die Einteilung von Wahlkreisen
- die Verteilung von EU-Fördermitteln
Ein wesentlicher Vorteil der Zensusdaten ist, dass sie in direktem Zusammenhang ausgewertet werden können. Gleichzeitig stehen sie zum Teil tief regionalisiert und flächendeckend zur Verfügung.
Informationsflyer
Weiterführende Informationen zum Zensus 2011 finden Sie auf der Internetseite www.zensus.2011.
Erhebungsstelle bei der Stadt Cuxhaven
Das Nds. Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 wurde am 05.10.2010 vom Landtag beschlossen und regelt u. a. die Aufgaben, Einrichtung und Abschottung der örtlichen Erhebungsstellen.
Auch bei der Stadt Cuxhaven wird eine Erhebungsstelle bis zum 31.12.2010 eingerichtet. Sie wird während des Erhebungszeitraumes räumlich, organisatorisch und personell von den anderen Verwaltungseinheiten getrennt sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angaben der Bürgerinnen und Bürger nur für statistische Zwecke und nicht für andere Verwaltungsaufgaben verwendet werden können.
Informationsbroschüren für Erhebungsbeauftragte liegen im Rathaus, Zimmer 2.50 und im Bürgerbüro, Rathausstraße 1, aus.








