Diese Seite drucken

Schadstoffsammlung

Schadstoffhaltige Abfälle
Diese Abfälle bringen Sie entweder zum Schadstoffzwischenlager auf dem Bauhof in der Meyerstraße 40 oder zum Schadstoffmobil.
Dieser Service ist für private Haushalte natürlich kostenlos.
Telefonisch erreichen sie uns unter 04721 / 7257-15

Öffnungszeiten 2013

Öffnungszeiten des Schadstoffzwischenlagers in der Meyerstraße 40:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Haltestellen für das Schadstoffmobil:

Mittwoch: 09:00 - 11:00 Uhr Wochenmarkt Beethovenallee

Mittwochs in den ungeraden Wochen:
13:00 - 13:30 Uhr Altenwalde, Karl-Grote-Platz
14:00 - 14:30 Uhr Sahlenburg, An der Johanniskirche
15:00 - 15:30 Uhr Döse, Döser Schule

Mittwochs in den geraden Wochen:
13:00 - 13:30 Uhr Lüdingworth, An der Lüdingworther Kirche
14:00 - 14:30 Uhr Altenbruch, Am Altenbrucher Markt

Samstags – jeder erste Samstag im Monat:
10:00 - 12:00 Uhr Wochenmarkt Beethovenallee


Und noch ein paar wichtige Informationen:


  1. Gießen Sie keine Chemikalien zusammen.
  2. Geben Sie schadstoffhaltige Abfälle nach Möglichkeit in Originalbehältern oder zumindest in einem geschlossenen Gefäß ab.
  3. Geben Sie uns Informationen über mögliche Inhaltsstoffe der Behälter.
  4. Stellen Sie auf keinen Fall schadstoffhaltige Abfälle einfach an den Standorten des Schadstoffmobils ab, wenn dieses noch nicht angekommen ist. Dadurch werden insbesondere Kinder und die Umwelt gefährdet.
  5. Feuerlöscher sind bei der Firma Feuerschutz Lockstein, Pastoratsweg 4, Telefon: 04721 / 47894 abzugeben.
  6. Händler, die Motorenöl verkaufen sind verpflichtet, die gleiche Menge Altöl zurück zu nehmen.
  7. Beim Kauf einer Autobatterie muss der Händler eine gebrauchte Autobatterie zurücknehmen oder auf die neu erworbene Batterie ein Pfand erheben.
  8. Seit April 1998 ist die neue Batterieverordnung in Kraft getreten. Somit muss der Handel seit dem 1. Oktober 1998 alle von ihm vertriebenen Akkus und Batterien nach Gebrauch kostenlos vom Verbraucher zurücknehmen und den Herstellern zur Verwertung oder Beseitigung überlassen.

Sonderregelung für Gewerbebetriebe:
Kleinmengen aus Gewerbebetrieben werden gegen Gebühr am Schadstoffzwischenlager in der Meyerstraße übernommen. Die zu zahlende Gebühr ergibt sich aus der Abfallgebührensatzung der Stadt Cuxhaven. Die angelieferten Abfälle werden verwogen und Sie erhalten einen Beleg für die ordnungsgemäße Entsorgung. Die Sonderabfallmenge darf pro Jahr zwei Tonnen nicht überschreiten.

Und das z.B. sind schadstoffhaltige Abfälle:

Bereich Haushalt
• Abflussreiniger
• Allzweckreiniger
• Backofen -und Grillreiniger
• Batterien
• Desinfektionsmittel
• Energiesparlampen
• Insektenbekämpfungsmittel
• Knopfzellen
• Leuchtstoffröhren
• Neonröhren
• Schimmelbekämpfungsmittel
• Terpentin

Bereich Auto
• Altöl
• Autobatterien
• Autospachtelprodukte
• Bremsflüssigkeit
• Chrompflegemittel
• Entfroster
• Frostschutzmittel
• Ölfilter
• Rostschutzmittel
• Unterbodenschutz

Bereich Garten und Hobby
• Abbeizmittel
• Akkus
• Chemikalien
• Düngemittel
• Fotochemikalien
• Holzschutzmittel
• Klebstoffe
• Lacke und Farben
• Lösungsmittel
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
• Pinselreiniger

Bereich Gesundheit und Körperpflege
• Spraydosen
• Fieberthermometer
• Nagellack/-entferner