Schule und Sport
Anmeldung der Schulanfänger/innen für das Schuljahr 2014/2015
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Alle Kinder, die bis zum 30.09.2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2014/2015, am 01. August 2014, schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
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Feststellung der Schulfähigkeit
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Anmeldung der Schulanfänger/innen für das Schuljahr 2013/2014
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Die Schulanmeldung zum Schuljahr 2013/14 wurde bereits im Jahr 2012 zusammen mit der Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Die Schulfähigkeit kann allerdings in vielen Fällen erst später festgestellt werden.
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