Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46E „Westlich Meierhof“
2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.November 2011 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGBdurchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46E „Westlich Meierhof“ 2.Änderung mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
1. Im Norden durch die südöstliche Grenze des Wohngebietes „Am Meierhof“,
2. im Osten durch die Straße Wiesenkamp,
3. im Süden durch die Brockeswalder Chaussee und
4. im Westen durch die Haydnstraße.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung liegen in der Zeit vom 08.Februar 2012 bis 29.Februar 2012 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer E.04 und 1.05.
Dr. Ulrich Getsch
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der
AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Ansprechpartner für diesen Bebauungsplan ist Herr Binsch (Telefon 04721/700407).
Der Oberbürgermeister
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.November 2011 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGBdurchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46E „Westlich Meierhof“ 2.Änderung mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
1. Im Norden durch die südöstliche Grenze des Wohngebietes „Am Meierhof“,
2. im Osten durch die Straße Wiesenkamp,
3. im Süden durch die Brockeswalder Chaussee und
4. im Westen durch die Haydnstraße.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung liegen in der Zeit vom 08.Februar 2012 bis 29.Februar 2012 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer E.04 und 1.05.
Dr. Ulrich Getsch
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der
AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Ansprechpartner für diesen Bebauungsplan ist Herr Binsch (Telefon 04721/700407).





