Inkrafttreten von Bauleitplänen
86.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Erweiterung
des Windparks Altenbruch I“
des Windparks Altenbruch I“
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 3 vom 19. Januar 2012, Seite 27 und 28 ist die 86.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Erweiterung des Windparks Altenbruch I“ in Kraft getreten.
Der Plan und die Begründung können in der Abteilung 6.1 -Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer E.04 und 1.04, während der Dienststunden eingesehen werden.
Dr. Ulrich Getsch
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Ansprechpartner für diese Flächennutzungsplanänderung ist Herr Kunkel (Telefon:04721/700409).
Der Oberbürgermeister
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 3 vom 19. Januar 2012, Seite 27 und 28 ist die 86.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Erweiterung des Windparks Altenbruch I“ in Kraft getreten.
Der Plan und die Begründung können in der Abteilung 6.1 -Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer E.04 und 1.04, während der Dienststunden eingesehen werden.
Dr. Ulrich Getsch
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Ansprechpartner für diese Flächennutzungsplanänderung ist Herr Kunkel (Telefon:04721/700409).





