Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Kletterwald Sahlenburg“
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 23.Juni 2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174 „Kletterwald Sahlenburg“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 29.Dezember 2011 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven beschlossen den Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) öffentlich auszulegen.
Planbereichsbeschreibung:
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 01.Februar 2012 bis 07.März 2012 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer E.04 und 1.04.
Dr. Ulrich Getsch
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der
AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Ansprechpartner für diesen Bebauungsplan ist Herr Kunkel (Telefon 04721/700409)
Der Oberbürgermeister
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 23.Juni 2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174 „Kletterwald Sahlenburg“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 29.Dezember 2011 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven beschlossen den Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) öffentlich auszulegen.
Planbereichsbeschreibung:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt abgegrenzt: In das Plangebiet werden nur die Flächen des Wernerwaldes einbezogen, die für den „Kletterwald“ benötigt werden. Sie werden begrenzt,
- im Norden vom Gelände des Marineturms und der Südgrenze der nach Osten anschließenden Flurstücke 73/8 und 73/4 (Flur 5, Gemarkung Sahlenburg),
- im Osten von dem Weg an der Westseite des Campingplatzes im Wernerwald,
- im Süden von einem breiten Weg, der die Grenze des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ bildet, und
- im Westen vom Strandbereich. Das Sanitärgebäude auf dem Flurstück 73/6, Eigentum der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH, wird in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- 87. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Strandversorgung Cuxhaven“
- Entwurf des Landschaftsrahmenplans (Stand: Januar 2011), Teil 1: Erfassung und Bewertung, zu finden in: Landschaftsrahmenplan/Entwurf
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wernerwald“, zu finden in: LSG-VO CUX-S 14
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 01.Februar 2012 bis 07.März 2012 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer E.04 und 1.04.
Dr. Ulrich Getsch
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der
AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Ansprechpartner für diesen Bebauungsplan ist Herr Kunkel (Telefon 04721/700409)





